Arbeitnehmerüberlassung

  • Bei der Arbeitnehmerüberlassung werden Arbeitnehmer von einer Zeitarbeitsfirma oder einem Personaldienstleister rekrutiert und an Unternehmen ausgeliehen, um dort temporäre Arbeitsaufgaben zu erfüllen.
  • Die Zeitarbeitsfirma ist der formelle Arbeitgeber der Arbeitnehmer, die jedoch temporär in den Unternehmen eingesetzt werden, diese können jedoch auf Wunsch des Kundenunternehmens direkt vom Kunden übernommen werden.
  • Die Arbeitnehmer erhalten ihre Gehalts- und Sozialleistungen von der Zeitarbeitsfirma, nicht direkt von dem Unternehmen, in dem sie eingesetzt werden.
  • Die Dauer des Einsatzes der Arbeitnehmer in den Unternehmen kann variieren, von kurzfristigen Projekten bis hin zu langfristigen Einsätzen (max. 18 Monate), je nach den Bedürfnissen des Unternehmens und den Vereinbarungen mit der Zeitarbeitsfirma.
  • Das Unternehmen, das die Arbeitnehmer überlässt, zahlt eine Gebühr an die Zeitarbeitsfirma für die Bereitstellung der Arbeitskräfte.

Personalvermittlung

  • Bei der Personalvermittlung fungiert eine Agentur oder ein Vermittler als Bindeglied zwischen Arbeitnehmern, die eine dauerhafte Stelle suchen, und Unternehmen, die Personalbedarf haben. 
  • Die Personalvermittlung sucht aktiv nach geeigneten Kandidaten für offene Stellen in Unternehmen und schlägt diese potenziellen Mitarbeiter den Arbeitgebern vor. 
  • Wenn ein Unternehmen einen Kandidaten einstellt, wird eine einmalige Vermittlungsgebühr fällig, die üblicherweise vom Arbeitgeber bezahlt wird. 
  • Der eingestellte Mitarbeiter wird direkt vom Unternehmen angestellt und erhält eine feste Anstellung mit den entsprechenden Arbeitsbedingungen.